Der Zutritt zur KinderWelt Recklinghausen ist Kindern nur in Begleitung mindestens eines Erwachsenen (Elternteil oder andere Aufsichtsperson) gestattet. Diese Aufsichtsperson trägt die Verantwortung für die Kinder.
Sollte die Aufsichtsperson ein Kind unzulässigerweise allein in der Anlage lassen, wird die Aufsichtspflicht nicht durch die KinderWelt Recklinghausen übernommen. Die Aufsichtsperson bleibt in diesem Fall für das Kind verantwortlich.
Das Betreten der Anlage und der Spielgeräte ist nur zum bestimmungsgemäßen Gebrauch zulässig. Die Aufsichtsperson haftet für Schäden, die durch ein Verhalten des Kindes hervorgerufen werden, das über ein normales Spielen und Toben hinausgeht (z. B. mutwillige Beschädigung der Einrichtung, vorsätzliche Verletzung anderer Kinder etc.).
Eltern oder begleitende Erwachsene (die Aufsichtspersonen) haben ihre Kinder auf Gefahren hinzuweisen und dafür Sorge zu tragen, dass die Kinder sich anderen gegenüber sozial angemessen verhalten.
Trotz sorgfältiger Wartung und Instandhaltung der Spielgeräte können im Spielbetrieb kurzfristig Schäden auftreten, die noch nicht vom KinderWelt-Personal identifiziert wurden und beim Spielen zu einer Verletzungsgefahr führen können. Die Aufsichtspersonen haben auf solche Schäden zu achten, ihre Kinder von den betroffenen Spielgeräten fernzuhalten und die Schäden unverzüglich dem KinderWelt-Personal zu melden.
Den Anweisungen des Personals (einschließlich Security) ist jederzeit Folge zu leisten. Das Personal ist befugt, auch ohne weitere Begründung ein sofortiges Hausverbot auszusprechen.
Auf die Garderobe ist selbst zu achten. Im Falle des Abhandenkommens wird keine Haftung übernommen.
Seit 2018 kann man in der KinderWelt nicht mehr mit Bargeld bezahlen. Dies betrifft alle Bereiche (Eintritt, Fahrchips, kostenpflichtige Automaten etc.). Wir akzeptieren Girocard (ehemals ec-Karte), alle gängigen Kreditkarten, virtuelle Kreditkarten (Handyzahlung, Mobile-Payment, V-Pay, Maestro etc.), PayPal, Gutscheine/Tickets aus unserem Online-Shop sowie die KinderWelt-Card (Guthabenkarte; nur in der KinderWelt mit vorgenannten Zahlungsmitteln erhältlich).
Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist in größerem Umfang aus hygienischen Gründen grundsätzlich nicht erlaubt.
Essen und Getränke dürfen nicht in den Spielbereich mitgenommen werden. Müll und Essensreste dürfen nicht auf den Boden geworfen werden, sondern sind in den in der Halle verteilten Mülleimern zu entsorgen. Selbst mitgebrachter Müll im größeren Umfang ist wieder aus der Halle mitzunehmen und darf auch nicht auf dem Außengelände/Parkplatz hinterlassen werden.
Es besteht Sockenpflicht im gesamten Spielbereich (auf den Geräten etc.).
Das Rauchen ist in der gesamten Anlage verboten. (Raucherzone im entsprechend gekennzeichneten Bereich des Außengeländes)
Brandschutzbedingt ist auch jedes sonstige offene Feuer untersagt. (z. B. brennende Kerzen auf der Geburtstagstorte)
Notausgänge dürfen nicht zugestellt werden.
Die Gäste sind angewiesen, von sichtbaren religiösen Handlungen abzusehen. Die KinderWelt ist eine religionsfreie Zone, es gilt der Grundsatz „Recht auf Freiheit von Religion“.
Bei Verlust der Verzehrkarte ist eine Entschädigung/Verzehrpauschale in Höhe von EUR 100,00 fällig.
Bei Missachtung der AGBs behält sich der Anlagenbetreiber vor, die betreffenden Personen aus der Halle zu verweisen. In diesem Fall wird das Eintrittsgeld nicht erstattet.
Mit dem Bezahlen des Eintrittsgeldes und dem Betreten der Halle sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt worden.
Die evtl. Ungültigkeit einzelner AGBs führt nicht automatisch zur Unwirksamkeit sämtlicher AGBs.